Jägerschaft des LK Stade e.V. beantragt Aufhebung der Hundesteuer für Jagdhunde
Die Ausbildung eines Jagdhundes ist sehr zeit- und kostenintensiv und wird erst nach einer erfolgreichen Prüfung abgeschlossen.
Die Hegeringe der Jägerschaft des Landkreises Stade e.V. haben flächendeckend bei ihren örtlichen Kommunen die Aufhebung der Hundesteuer für geprüfte und damit "zertifizierte" Jagdhunde beantragt und darum gebeten, dass ihre Anträge den Fraktionen übermittelt und im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 beschlossen werden.
Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz muss bei der Jagd oder Nachsuche von Wild sichergestellt sein, dass im jeweiligen Jagdbezirk ein brauchbarer und geprüfter Jagdhund zur Verfügung steht.
Die Ausbildung eines Jagdhundes ist sehr zeit- und kostenintensiv und wird erst im Alter von 1, 5 – 2 Jahren nach einer erfolgreichen Prüfung abgeschlossen.
Die Jägerschaft begründet ihren Antrag damit, dass Hundeführer mit ihren Jagdhunden viele ehrenamtliche Tätigkeiten für das Allgemeinwohl erbringen:
Jäger mit geprüften Jagdhunden werden an 24 Stunden an 7 Tagen die Woche angerufen, um bei Wildunfällen auf Landes,- Kreis und Gemeindestraßen, angefahrenes und verletztes Wild nachzusuchen, zu erlösen oder zu bergen.
Diese Tätigkeit ist ausdrücklich keine gesetzliche Verpflichtung der Jäger.
Dies erfolgt freiwillig und ehrenamtlich und ist nur möglich, wenn dem Jäger ein ausgebildeter Jagdhund zur Seite steht. Die Jäger übernehmen hier unentgeltlich kommunale Aufgaben, die sonst durch Polizei und Bauhof organisiert werden müssten.Im Bereich der ASP-Prävention sind ausgebildete Jagdhunde unerlässlich und werden sogar als Kadaversuchhunde eingesetzt, um an der afrikanischen Schweinepest verendete Wildschweine zu finden.
Ebenso sind der Küstenschutz mit sicheren Deichen und ein funktionierendes Entwässerungssystem für unseren Bereich eine der Herausforderungen für die Zukunft und eine gesellschaftliche Aufgabe.
Die Deichsicherheit wird immer mehr durch die aus Südamerika eingeschleppte Nutriaratte gefährdet.
Nutrias dürfen nur durch Jäger bejagt werden und schon mehrfach sind Jagdhunde bei der Jagd auf Nutrias verletzt oder getötet worden.
Die Fangprämien von € 6,- bis € 8,- je erlegten Nutria decken den Aufwand und insbesondere das Risiko der Jagdhunde nicht ab.
In mehreren Gemeinden des Landkreises Stade ist die Hundesteuer für ausgebildete Jagdhunde bereits herabgesetzt worden.
Der Vorsitzende der Jägerschaft im Landkreis Stade e.V. Peter Hatecke fordert jetzt die Gemeinden und Städte auf, dem Antrag der Jägerschaft zu folgen und Haltern von Jagdhunden die Hundesteuer komplett zu erlassen und damit die ehrenamtliche Tätigkeit und die Leistung der geprüften Jagdhunde wertzuschätzen. „Dieses ist erheblich günstiger, als die Aufgaben durch die Städte und Gemeinde selbst zu organisieren", so Peter Hatecke.
Bezug: Pressemitteilung der Jägerschaft des Landkreises Stade e.V. vom 23. Oktober 2024
Jäger mit geprüften Jagdhunden werden angerufen, um bei Wildunfällen angefahrenes und verletztes Wild nachzusuchen, zu erlösen oder zu bergen.