Zur Erinnerung: TierSchHuV beachten
Mit Wirkung des 01.01.2022 ist die aktualisierte Fassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft getreten.
In der Verordnung werden sowohl allgemeine als auch besondere Anforderungen für die Zucht, die Haltung, den Transport, die Betreuung und die Fütterung von Hunden festgelegt.
In diesem Zusammenhang weisen wir besonders darauf hin, dass es (nach wie vor) verboten ist, bei der Ausbildung, der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für Hunde schmerzhafte Mittel einzusetzen.
Sowohl der VDH als auch der JGHV sind nach wie vor bemüht, die sich aus der Verordnung ergebenden unbestimmten Rechtsbegriffe mit dem Gesetzgeber zu erörtern.
Lesen Sie hier die Synopse aller Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung zum 01.01.2022
(05.01.23)