Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit – was ist zu beachten?

In der Zeit vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.

Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,

mit Beginn der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gelten besondere Regelungen zum Schutz des Wildes und anderer Tiere. Grundlage dafür ist § 33 des Niedersächsischen Waldgesetzes (NWaldG), aus dem sich der sogenannte Leinenzwang ableitet.

Auch im Niedersächsischen Jagdgesetz (NJagdG) finden sich unter § 4 wichtige Vorgaben zur Ausbildung von Jagdhunden während dieser sensiblen Zeit. Demnach zählt die Jagdhundeausbildung, inklusive Prüfungen, außerhalb befriedeter Bezirke als Jagdausübung.

Besonders wichtig: Vom 1. April bis zum 15. Juli ist das Arbeiten auf der Wildspur nur an der Leine erlaubt – eine Ausnahme gilt lediglich für Junghunde, die bis zum 15. April ausgebildet und geprüft werden dürfen.

Bitte achtet bei allen Aktivitäten im Revier auf diese gesetzlichen Vorgaben und zeigt Verantwortung im Umgang mit Natur und Tierwelt.

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Zweite VJP: Hundearbeit bei Wind, Wild und Wetter